eine Szene mit viel sommerlicher Atmosphäre, die in jedem Fall das Zeigen lohnt, Das Unkenntlichmachen der "frkorativen" Damen halte ich für ein wenig übervorsichtig, aber man kann als Fotograf andererseits angesichts der "Recht-am -eigenen-Bild-Diskussionen" schon eine gewisse Paranoia entwickeln. Schade eigentlich. lg peter
Danke für diese Kommentare. Ich finde Peters Gedanken zu diesem Thema ebenfalls sehr gut, und auch hilfreich. Es gibt ja gerade in unserer heutigen Zeit des Internets und der ständigen Online-Vernetzung kaum noch jemand, der sich über Privatsphäre Gedanken macht. Und gerade in dieser Zeit gibt es auf der anderen Seite übertriebene und absolut unübersichtliche gesetzgeberische Maßnahmen, die obendrein in jedem Land unterschiedlich sind und die das Fotografieren im schlimmsten Fall so weit einschränken könnten, daß manche Aufnahmen heute gar nicht mehr möglich wären, würde man als Fotograf immer nur auf Rechtssicherheit bedacht sein.
Mich würde sehr interessieren, wie die anderen darüber denken.
VG Werner
Vielleicht sollte ich ergänzen, daß ich mich in diesem Jahr schon zweimal wegen Fotoaufnahmen rechtfertigen mußte, was mir früher nie passiert ist. Und das immer in Situationen, in denen ich es nie erwartet hätte. Zuletzt habe ich z.B. die Pfützenspiegelung einer Laterne fotografiert. Der Besitzer eines zufällig daneben stehenden Autos kam aus dem Haus und wollte, in leicht aggressivem Ton, von mir wissen, warum ich sein Auto fotografiert hätte. Ich hatte das Auto gar nicht fotografiert. Aber der Herr war erst beruhigt, als ich ihm meine Aufnahmen von der Pfützenspiegelung gezeigt hatte. Das Auto war auf keiner Aufnahme auch nur angeschnitten.
Da bist Du mit Deinem Bild aber auf dem letzten Drücker erschienen.☺
Das Bild ist ein tolles Street,insbesondere mit den beiden Damen im HG.
Vermutlich hätte ich sie nicht unkenntlich gemacht,denn dann müßten hier mindestens die Hälfte aller Fotos,auf denen Personen abgebildet sind, auch so behandelt werden.
Wer hat das noch nicht erlebt,auch ich wurde schon mehrmals in Kaufhäusern,Einkaufszentren etc in Deutschland und europ.Ausland unfreundlich gebeten,das Fotografieren zu unterlassen.
Mit meiner Fotogruppe habe ich schon einmal ein Treffen mit einer Justiziarin der „Rheinischen Post“ arrangiert,was außerst interessant war,
aber auch zu der Erkenntnis führte,das die Paragraphen sehr dehnbar und Auslegungssache sind.
Bei der Personenfotografie ist es mittlerweile schon so,das man eine Person nicht fotografieren darf,wenn diese Person sich selbst von hinten erkennt,also wenn sie vom Fotografen abgewandt ist.
Des weiteren habe ich ein Buch über Fotorecht:
„Recht für Fotografen“ von Wolfgang Rau
ISBN 978-3-8362-1795-8
Dies Buch kann ich nur empfehlen.Allerdings kann man es nicht lesen,wie einen Roman,sonders bedarfsweise.
Unter anderem steht dort zur Personenfotografie,
„Einwilligung ist immer die vorherige Zustimmung,wird die Zustimmung nachträglich erteilt,spricht man von Genehmigung.
Daran ist zu sehen,was für rechtliche Finessen es gibt.
In diesem Sinne,nicht so viel darüber nachden,sondern erst fotografieren.☺ ☺
VG Norbert
Ja, es ist schade, dass unter den gesetzlichen Vorgaben pauschal alle leiden müssen, die nur den Fotoapparat auch nur in die Hand nehmen. Ich kann deine Vorsicht verstehen. Das sommerliche Ambiente in deinem Bild gefällt mir gut.
LG Marie
Ich hätte da vielleicht ein Vorschlag der sich lohnt anzugehen.
Wenn die Radaktion sich bereit erklärt,in jedem Heft einen Bericht über einen Teilbereich des Fotorechtes zu schreiben,wäre doch allen geholfen und Unsicherheiten aus dem Weg geschafft.Wäre das was?
VG Norbert
Danke für Eure Überlegungen dazu und Eure Stellungnahmen.
Birgitt, ob sie mich gesehen haben, weiß ich nicht. Wenn, dann haben sie sich nicht gestört gefühlt. Aber die Existenz einer rechtlichen Grundlage ist m.E. nicht davon abhängig, ob sich jemand darauf beruft oder nicht.
Aber jedenfalls habt ihr mit eurer Meinung sehr recht, daß manche Regelungen ausgesprochen übertrieben und absolut unnötig sind, viele rechtliche Bestimmungen ebenso wie übervorsichtige Reaktionen darauf. Ich gebe zu, ich hätte auf die Unkenntlichmachung vielleicht verzichten sollen. Auf meiner Festplatte befindet sich das Bild unverpixelt.
Trotzdem würde ich eine Sammlung der Rechtsgrundlagen hier im FF begrüßen, so wie Norbert es vorgeschlagen hat. So habe ich z.B. von so fragwürdigen, zum Stirnrunzeln Anlaß gebenden Bestimmungen gelesen, daß z.B. der Eifelturm tagsüber fotografiert werden dürfe, nachts aber nicht, da die Beleuchtung als eigenständiges und geschütztes Kunstwerk gelte, für dessen Ablichtung man eine Genehmigung bräuchte. Solche Vorschriften sind so absurd, daß kein Mensch von sich aus auf so etwas käme.
Danke nochmal für den lebhaften Meinungsaustausch.
VG Werner
Wieso darf man die Musiker erkennen, aber die beiden Frauen im Hintergrund nicht, die ja eigentlich auch nur Beiwerk sind? So unkenntlich machen zerstört natürlich jede Aufnahme und ich glaube das hätte man eleganter lösen können. Aber davon abgesehen finde ich es eine spannende Aufnahme.
Kommentare zum Bild
Fritze
08.01.2016Klasse Bildaufbau. Mit den zwei Damen im Hintergrund bist Du auf "Nummer sicher" gegangen, was natürlich den Bildeindruck etwas "eintrübt".
LG Ernst
Peter Wahlich
09.01.2016eine Szene mit viel sommerlicher Atmosphäre, die in jedem Fall das Zeigen lohnt, Das Unkenntlichmachen der "frkorativen" Damen halte ich für ein wenig übervorsichtig, aber man kann als Fotograf andererseits angesichts der "Recht-am -eigenen-Bild-Diskussionen" schon eine gewisse Paranoia entwickeln. Schade eigentlich. lg peter
Werner Schabner
09.01.2016Danke für diese Kommentare. Ich finde Peters Gedanken zu diesem Thema ebenfalls sehr gut, und auch hilfreich. Es gibt ja gerade in unserer heutigen Zeit des Internets und der ständigen Online-Vernetzung kaum noch jemand, der sich über Privatsphäre Gedanken macht. Und gerade in dieser Zeit gibt es auf der anderen Seite übertriebene und absolut unübersichtliche gesetzgeberische Maßnahmen, die obendrein in jedem Land unterschiedlich sind und die das Fotografieren im schlimmsten Fall so weit einschränken könnten, daß manche Aufnahmen heute gar nicht mehr möglich wären, würde man als Fotograf immer nur auf Rechtssicherheit bedacht sein.
Mich würde sehr interessieren, wie die anderen darüber denken.
VG Werner
Werner Schabner
09.01.2016Vielleicht sollte ich ergänzen, daß ich mich in diesem Jahr schon zweimal wegen Fotoaufnahmen rechtfertigen mußte, was mir früher nie passiert ist. Und das immer in Situationen, in denen ich es nie erwartet hätte. Zuletzt habe ich z.B. die Pfützenspiegelung einer Laterne fotografiert. Der Besitzer eines zufällig daneben stehenden Autos kam aus dem Haus und wollte, in leicht aggressivem Ton, von mir wissen, warum ich sein Auto fotografiert hätte. Ich hatte das Auto gar nicht fotografiert. Aber der Herr war erst beruhigt, als ich ihm meine Aufnahmen von der Pfützenspiegelung gezeigt hatte. Das Auto war auf keiner Aufnahme auch nur angeschnitten.
Norbert Reimann
09.01.2016Da bist Du mit Deinem Bild aber auf dem letzten Drücker erschienen.☺
Das Bild ist ein tolles Street,insbesondere mit den beiden Damen im HG.
Vermutlich hätte ich sie nicht unkenntlich gemacht,denn dann müßten hier mindestens die Hälfte aller Fotos,auf denen Personen abgebildet sind, auch so behandelt werden.
Wer hat das noch nicht erlebt,auch ich wurde schon mehrmals in Kaufhäusern,Einkaufszentren etc in Deutschland und europ.Ausland unfreundlich gebeten,das Fotografieren zu unterlassen.
Mit meiner Fotogruppe habe ich schon einmal ein Treffen mit einer Justiziarin der „Rheinischen Post“ arrangiert,was außerst interessant war,
aber auch zu der Erkenntnis führte,das die Paragraphen sehr dehnbar und Auslegungssache sind.
Bei der Personenfotografie ist es mittlerweile schon so,das man eine Person nicht fotografieren darf,wenn diese Person sich selbst von hinten erkennt,also wenn sie vom Fotografen abgewandt ist.
Des weiteren habe ich ein Buch über Fotorecht:
„Recht für Fotografen“ von Wolfgang Rau
ISBN 978-3-8362-1795-8
Dies Buch kann ich nur empfehlen.Allerdings kann man es nicht lesen,wie einen Roman,sonders bedarfsweise.
Unter anderem steht dort zur Personenfotografie,
„Einwilligung ist immer die vorherige Zustimmung,wird die Zustimmung nachträglich erteilt,spricht man von Genehmigung.
Daran ist zu sehen,was für rechtliche Finessen es gibt.
In diesem Sinne,nicht so viel darüber nachden,sondern erst fotografieren.☺ ☺
VG Norbert
Rullma
09.01.2016Ja, es ist schade, dass unter den gesetzlichen Vorgaben pauschal alle leiden müssen, die nur den Fotoapparat auch nur in die Hand nehmen. Ich kann deine Vorsicht verstehen. Das sommerliche Ambiente in deinem Bild gefällt mir gut.
LG Marie
Norbert Reimann
09.01.2016Ich hätte da vielleicht ein Vorschlag der sich lohnt anzugehen.
Wenn die Radaktion sich bereit erklärt,in jedem Heft einen Bericht über einen Teilbereich des Fotorechtes zu schreiben,wäre doch allen geholfen und Unsicherheiten aus dem Weg geschafft.Wäre das was?
VG Norbert
Werner Schabner
09.01.2016Das wäre sehr begrüßenswert und für alle hilfreich. Vielleicht könnten wir das ja mal anregen.
VG Werner
Werner Schabner
10.01.2016Danke für Eure Überlegungen dazu und Eure Stellungnahmen.
Birgitt, ob sie mich gesehen haben, weiß ich nicht. Wenn, dann haben sie sich nicht gestört gefühlt. Aber die Existenz einer rechtlichen Grundlage ist m.E. nicht davon abhängig, ob sich jemand darauf beruft oder nicht.
Aber jedenfalls habt ihr mit eurer Meinung sehr recht, daß manche Regelungen ausgesprochen übertrieben und absolut unnötig sind, viele rechtliche Bestimmungen ebenso wie übervorsichtige Reaktionen darauf. Ich gebe zu, ich hätte auf die Unkenntlichmachung vielleicht verzichten sollen. Auf meiner Festplatte befindet sich das Bild unverpixelt.
Trotzdem würde ich eine Sammlung der Rechtsgrundlagen hier im FF begrüßen, so wie Norbert es vorgeschlagen hat. So habe ich z.B. von so fragwürdigen, zum Stirnrunzeln Anlaß gebenden Bestimmungen gelesen, daß z.B. der Eifelturm tagsüber fotografiert werden dürfe, nachts aber nicht, da die Beleuchtung als eigenständiges und geschütztes Kunstwerk gelte, für dessen Ablichtung man eine Genehmigung bräuchte. Solche Vorschriften sind so absurd, daß kein Mensch von sich aus auf so etwas käme.
Danke nochmal für den lebhaften Meinungsaustausch.
VG Werner
Norbert Reimann
11.01.2016Hallo Zusammen,
habe soeben eine Nachricht von Chritian Beck erhalten,
die wie folgt lautet:
Hallo Norbert,
das ist eine gute Idee!
Ich werde schauen, was wir machen können!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Beck
Dann warten wir es mal ab.
VG Norbert
Frank Lehmann
03.04.2016Wieso darf man die Musiker erkennen, aber die beiden Frauen im Hintergrund nicht, die ja eigentlich auch nur Beiwerk sind? So unkenntlich machen zerstört natürlich jede Aufnahme und ich glaube das hätte man eleganter lösen können. Aber davon abgesehen finde ich es eine spannende Aufnahme.