das ist spitze, hinzu die klasse BA und der Schnitt,...,
wie sieht es mit der Veröffentlicht-Rechten aus, ich hatte schon arge Probleme, bin sehr begeistert...
Gruß
Josef
@ Udo,
die Rechtslage ist hier eindeutig. Es werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Egal ob in Madrid oder Wanne-Eickel. Ich kann dir das gerne mal aufschreiben. Anstelle deiner Polemik hätte mich ein Kommentar zum Bild mehr interessiert.
Durch den (außergewöhnlichen) Bildschnitt und den Verzicht auf Farbe lenkst Du das Interesse des Betrachters ordnend, aber nicht einordnend, auf eine städtische Szene voller Leben, Trubel ohne Enge, über die Betonung der Oberkörper und Köpfe auf das Menschsein in der Menge. Wunderbar.
Zur Frage der Persönlichkeitsrechte: Wie Lothar bereits geschrieben hat: Es spielt keine Rolle, ob Madrid oder Wanne-Eickel. Aber auch wenn der Blick hier auf den einzelnen Gesichtern verweilt, ist dieses Bild nach Aussage eines auf Medienrecht spezialisierten Anwalts, bei dem ich kürzlich das Vergnügen einer ganztägigen Einführung in Fotorecht hatte, keine Aufnahme, bei der man sich auch nur im Entferntesten Gedanken über das Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild machen muss. In der Rechtsprechung hat sich eine Orientierung am relativen Gewicht im Bild etabliert, das die einzelne Person einnimmt. Als Faustregel hat sich in der Rechtsprechung ein Bildanteil von 30 % manifestiert, ab dem eine Person in aller Regel als Hauptbestandteil eines Fotos anzusehen ist, so dass ein Bildnis vorliegt und damit eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild überhaupt in Erwägung gezogen werden könnte. In der Gerichtspraxis hat es auch schon geringere Anteilswerte gegeben, bei denen man von einem Bildnis ausging. Allerdings war der Rest des Bildes im Wesentlichen neutral, wie z. B. eine weiße Mauer. Darüber hinaus steht dem Recht am eigenen Bild - im Falle einer nicht gegebenen Zustimmung zur Veröffentlichung - ein definierter Ausnahmenkatalog gegenüber, den man kennen sollte, aber auf den man sich auch nicht immer erfolgreich berufen kann. Ob es sich etwa um Fotokunst handelt (Kunstfreiheit), liegt nicht im Ermessen des Fotografen. Wie dem auch sei, dieses Bild können Fotograf und Betrachter genießen, ohne sich mit einem schlechten Gewissen oder mit Ordnungsrufen belasten zu müssen.
Also diese Vielfalt an Menschen mit ihren unterschiedlichen Blickrichtungen, ihrer Gestik und Mimik finde ich schon beeindruckend. Fast schon ein Wimmelbild, dem nur das Panoramaformat gerecht werden kann. Eine Aufnahme mit der man sich gerne länger beschäftigt.
Kommentare zum Bild
phillicht
21.06.2017Lothar, ich bin begeistert! ... und schaue mit Vergnügen in alle Richtungen.
Liebe Grüsse Philipp
RainerLuitjens
21.06.2017Sehr gut beobachtet.
So viel zielgerichtete Blicke in diverse Richtungen.
Das leichte Sepia passt gut.
(Idee: Das Bild rechts vom Signalpfeiler enden lassen)
JosefKoeneke
21.06.2017das ist spitze, hinzu die klasse BA und der Schnitt,...,
wie sieht es mit der Veröffentlicht-Rechten aus, ich hatte schon arge Probleme, bin sehr begeistert...
Gruß
Josef
Lothar Mantel
22.06.2017@ Udo,
die Rechtslage ist hier eindeutig. Es werden keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Egal ob in Madrid oder Wanne-Eickel. Ich kann dir das gerne mal aufschreiben. Anstelle deiner Polemik hätte mich ein Kommentar zum Bild mehr interessiert.
Pekka H.
22.06.2017Durch den (außergewöhnlichen) Bildschnitt und den Verzicht auf Farbe lenkst Du das Interesse des Betrachters ordnend, aber nicht einordnend, auf eine städtische Szene voller Leben, Trubel ohne Enge, über die Betonung der Oberkörper und Köpfe auf das Menschsein in der Menge. Wunderbar.
Zur Frage der Persönlichkeitsrechte: Wie Lothar bereits geschrieben hat: Es spielt keine Rolle, ob Madrid oder Wanne-Eickel. Aber auch wenn der Blick hier auf den einzelnen Gesichtern verweilt, ist dieses Bild nach Aussage eines auf Medienrecht spezialisierten Anwalts, bei dem ich kürzlich das Vergnügen einer ganztägigen Einführung in Fotorecht hatte, keine Aufnahme, bei der man sich auch nur im Entferntesten Gedanken über das Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild machen muss. In der Rechtsprechung hat sich eine Orientierung am relativen Gewicht im Bild etabliert, das die einzelne Person einnimmt. Als Faustregel hat sich in der Rechtsprechung ein Bildanteil von 30 % manifestiert, ab dem eine Person in aller Regel als Hauptbestandteil eines Fotos anzusehen ist, so dass ein Bildnis vorliegt und damit eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild überhaupt in Erwägung gezogen werden könnte. In der Gerichtspraxis hat es auch schon geringere Anteilswerte gegeben, bei denen man von einem Bildnis ausging. Allerdings war der Rest des Bildes im Wesentlichen neutral, wie z. B. eine weiße Mauer. Darüber hinaus steht dem Recht am eigenen Bild - im Falle einer nicht gegebenen Zustimmung zur Veröffentlichung - ein definierter Ausnahmenkatalog gegenüber, den man kennen sollte, aber auf den man sich auch nicht immer erfolgreich berufen kann. Ob es sich etwa um Fotokunst handelt (Kunstfreiheit), liegt nicht im Ermessen des Fotografen. Wie dem auch sei, dieses Bild können Fotograf und Betrachter genießen, ohne sich mit einem schlechten Gewissen oder mit Ordnungsrufen belasten zu müssen.
LG Pekka
helmb
22.06.2017Also diese Vielfalt an Menschen mit ihren unterschiedlichen Blickrichtungen, ihrer Gestik und Mimik finde ich schon beeindruckend. Fast schon ein Wimmelbild, dem nur das Panoramaformat gerecht werden kann. Eine Aufnahme mit der man sich gerne länger beschäftigt.
Gruß Helmut
Cor.Lin
09.07.2017In alle Richtungen wandern die Blicke - tolles, intensives Street. Sepia passt sehr gut und "Bühne des Lebens" trifft es.
LG
Corinna
Gelöschter Benutzer
13.07.2017Und alle schauen wo anders hin. Sehr gut beobachtet.
LG Rolf